header c

Zusätzlich zu den Vorschriften für vhm-Veranstaltungen gibt es in Belgien zusätzliche Gesetze für das Ausstellen und den Handel mit Tieren.

Diese Regeln müssen strikt befolgt werden, da die belgische Regierung Bußgelder und Sanktionen gegen den Besitzer/Verkäufer der Tiere verhängen kann. Die Organisation kann Sie auch bei der Veranstaltung ablehnen.

Für Belgien ist eine Gesundheitsdeklaration noch nicht erforderlich.

Die Gesetzgebung zu den allgemeinen Regeln für Ausstellungen und Handel mit Tieren finden Sie hier

Tiere, die nicht auf der Positivliste stehen, dürfen nicht gehandelt werden. Positivliste: hier klicken

Seit 2019 gibt es eine Positivliste für Terrarientiere. Natürlich gelten auch internationale Regeln wie CITES. Ich rate Ihnen, die Website der Regierung im Auge zu behalten.

Regierungswebsite mit weiteren Informationen: hier klicken

Wenn Sie eine Veranstaltung in Belgien anmelden, wird davon ausgegangen, dass Sie die Gesetzgebung in Belgien kennen oder von der Gesetzgebung in Belgien Kenntnis genommen haben (siehe an anderer Stelle auf dieser Seite).

Einige Regeln:

Nur Reptilien und Säugetiere, die auf den POSITIVLISTEN aufgeführt sind, dürfen gehandelt, ausgestellt und verkauft werden.
CITES-Tiere (und TEILE davon) dürfen nur verkauft werden, wenn mit ÜBERTRAGUNGSFORMULAR (REGISTRIERUNG BEHALTEN) oder MIT GELBEN CITES-PAPIERN und CHIPPED (Papier muss vor Ort vorhanden sein)
Gesetzlich geschützte heimische Amphibien, Reptilien, Insekten und Säugetiere dürfen nicht ausgestellt oder angeboten werden; (Berner Konvention)-(Artenverordnung 2009)
Es dürfen nur Tiere angeboten werden, die auf der Positivliste stehen; Verbot invasiver Exoten (einschließlich Pflanzen)
Auch beim Anbieten von Pflanzen ist die Gesetzgebung einzuhalten; Verbot invasiver Exoten (einschließlich Pflanzen)
Heimische Reptilien und Amphibien dürfen nur mit AUSPRODUKTIONSNACHWEIS ausgestellt, gehandelt oder verkauft werden
Anbieten, Tauschen und dergleichen darf nur in der Halle des Gebäudes stattfinden und nicht an anderen Stellen wie dem Parkplatz;
Die Tiere dürfen nur in entsprechenden Boxen oder Terrarien mit ausreichender Bewegungsfreiheit und mit Versteck- und Klettermöglichkeiten sowie Feuchtigkeit angeboten werden; alles nach Bedarf (Tierschutzgesetz);
Bestimmte Spinnen- und Insektenarten dürfen aufgrund der Fluchtgefahr nicht in „Heimchenboxen“, sondern in stabileren Boxen angeboten werden. Einige Arten sind: Pterinchilus murinus, Brachypelma albopilosa, Cithariscus crayshawi, Lasiodora parahybana, Pamphobeteus ferox, Pterinochilus vorax, Theraphosa leblondi & Xenesthis monstrosa;
Das Anbieten gefährlicher oder giftiger Tiere ist verboten, einschließlich Giftschlangen, Krokodile, Skorpione und bestimmte potenziell giftige oder sehr beißende Spinnen: wie die Loxosceles reclusa; VERBOT GIFTIGER TIERE
Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer über die gekauften Tiere zu informieren; (Europäische/belgische Gesetzgebung, mögliche Gefahren, Haltung, Futter und Größe der erwachsenen Tiere)
Das Anbieten oder Zeigen von kranken oder geschwächten Tieren ist NICHT erlaubt und kann von der Organisation entfernt werden; Der Preis muss angegeben werden und ob es sich um ein Tier oder mehrere Exemplare handelt;
Beim Verkauf (Angebot) der Tiere müssen der wissenschaftliche Name und der niederländische Name, der Status, der CITES-Status und ggf. das Geschlecht angegeben werden;
ALLE TIERE MÜSSEN IHREN WISSENSCHAFTLICHEN NAMEN / GESCHLECHT / CITES / PREIS ANGEBEN
AUSREICHENDES UND SPEZIFISCHES WASSER, KLETTERMÖGLICHKEITEN, FEUCHTIGKEIT usw.
TIERE DÜRFEN SICH NICHT ANREGEN
Die Organisation kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die aus einer Inspektion oder Beschlagnahme resultieren;
Die Organisation kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die von Dritten verursacht wurden;
Die Organisation kann nicht für höhere Gewalt haftbar gemacht werden;
Die belgische Kommunal- und Bundesverwaltung hat das Recht, unangekündigte Kontrollen der Veranstaltung durchzuführen;
Informationen zum Transport von Tieren hier klicken;
Das Verteilen von Flyern und hängenden Postern außerhalb Ihres Standes ist nicht gestattet, siehe auch vhm-events
In Belgien gilt seit dem 1. Januar 2007 ein Rauchverbot. Das Rauchverbot gilt in allen Hallen, Fluren, Büros, Sanitäranlagen, Getränken & Restaurants in Belgien und gilt für Veranstalter, Lieferanten, Aussteller und Besucher.
HUNDE IM ZIMMER GRUNDSÄTZLICH NICHT ERLAUBT (nur Blindenhunde, aber nicht streng beaufsichtigt)
MÖGLICHE KONTROLLE und INSPEKTION DURCH POLIZEI, STAATLICHE INSPEKTOREN usw. WÄHREND DER MESSE.

Alle weiteren Regeln und Informationen entnehmen Sie bitte der Website unter der Rubrik Reglement. Dort sind auch die Kontrollformulare usw.